fugen reinigen
Tipps

Wie breit sollen Fugen sein?

Die Eigenschaften eines Fliesenbelages, insbesondere die Optik sowie das spätere Reinigungsvermögen werden maßgeblich durch die Fugen mitbestimmt. Deren Eigenschaften richten sich nach dem verwendeten Fugenmörtel, dem handwerklichen Geschick des Fliesenlegers und natürlich nach dem verwendeten Fliesenmaterial. Bedingt durch neue Fertigungsverfahren werden immer höhere Maßgenauigkeiten der produzierten Fliesen möglich. Bedingt durch Werbe – Abbildungen der Hersteller und Ausstellungen des Fliesenhandels entsteht beim Endverbraucher schnell der Eindruck, das somit immer schmalere Fugen realisierbar sind. Die Qualität der zu verlegenden Fliesen ist jedoch nicht der einzige zu beachtende Punkt. Zusätzlich fließen weitere technische Faktoren und eine handwerkliche Verlege – Toleranz in die Fugenbreite ein. Zu einigen Aspekte finden sich bereits Aussagen in den maßgeblichen Verarbeitungsrichtlinien wie etwa der DIN oder spezifischen Merkblättern des Fachverbandes Fliesen und Naturstein.

So stellt die DIN 18352 dazu fest: „Die Fugen sind gleichmäßig breit anzulegen. Toleranzen der Belagsstoffe sind in den Fugen auszugleichen“. Die Toleranzen der Belagsstoffe werden in der DIN EN 14411 beschrieben, jedoch ist diese Norm schon lange nicht mehr überarbeitet worden und mittlerweile unterschreiten die meisten Fliesen, insbesondere rektifiziertes Material die dort aufgeführten Abweichungen in der Regel deutlich. Für das ermitteln der machbaren Fugenbreite ist es somit notwendig die Maßhaltigkeit der zu verlegenden Fliesen vor Ort zu überprüfen. Diese Baustellenprüfung bildet die Grundlage für das Anlegen der Fugenbreite.

Weiterhin sind in der DIN 18352 (Link zur DIN 18352) folgende Fugenbreiten vorgegeben:

 

  • Trockengepresste keramische Fliesen und Platten bis 10 cm Seitenlänge: 1mm bis  3mm
  • Mit einer Seitenlänge über 10 cm: 2mm bis  8mm
  • Stranggepresste keramische Fliesen und Platten mit Kantenlängen bis 30cm: 4mm bis 10mm
  • Bodenklinkerplatten gemäß DIN 18158: 8mm bis 15mm
  • Solnhofener Platten, Natursteinfliesen: 2mm bis  3mm
  • Naturstein- oder Glasmosaik sowie Natursteinriemchen: 1mm bis  3mm

 

Die aufgeführten Werte stellen die Bandbreite der zu zulässigen Fugenbreite dar. Falls also nichts anderes vereinbart wird muss die gewählte Fugenbreite innerhalb der Vorgaben der DIN 18352 liegen. Für großformatige Fliesen und Platten empfehlen die verschiedenen Hersteller Fugenbreiten zwischen 2 – 5 mm. Allerdings sind große internationale Hersteller in vielen Ländern mit ganz unterschiedlichen Normen und Vorgaben aktiv und können daher nicht den einen, endgültigen Wert vorgeben. So schreibt der deutsche Fachverband Fliesen und Naturstein in seinem Informationsblatt für großformatige keramische Fliesen und Platten eine technisch notwendige Mindestfugenbreite von 3 mm vor. Dieses Mindestfugenmaß sollte bei großformatigem Material nicht unterschritten werden. Der Grund dafür liegt zum einen in der Notwendigkeit auftretende Spannungen innerhalb des Fliesenbelages abzubauen und zum anderen weisen Fliesen Formabweichungen auf. Diese führen zu Höhenversätzen nebeneinander liegender Fliesen. Je schmaler nun die dazwischenliegende Fuge ist, um so deutlicher fallen die Höhenversätze (Überzähne) ins Gewicht.

In der Abbildung wird deutlich, dass die technisch notwendige Fugenbreite a deutlich von der sichtbaren Fugenbreite b abweichen kann. Das liegt oftmals in der Formgebung der Fliesenkante begründet. Bei den meisten Fliesen ist die Fliesenkante kein 90 Grad Winkel sondern erhält aus verschiedenen Gründen eine kleine Fase. Zusätzlich kann insbesondere bei glasierten Fliesen ein schmaler weißer Rand den Glasurabschluss bilden. Damit erscheint die Fugenbreite ungleich größer als sie tatsächlich ist.

 

badfliese in holzoptik

 

Abweichung der ausgeführten Fugenbreite von der gewählten Fugenbreite

Belagsfugen können wegen der vorhandenen Materialtoleranzen keine einheitliche Breite aufweisen. Zusätzlich sind die zulässigen handwerklichen Verlege – Toleranzen zu beachten. Für die handwerkliche Verlegetoleranz gilt eine Abweichung von +- 1 mm als üblich. Soll die handwerkliche Toleranz unter +- 1 mm reduziert werden sollte diese gesondert vereinbart werden. Diese besondere Leistung ist gesondert zu vergüten. Für die Ermittlung der tatsächlich ausgeführten Fugenbreite sollen mindestens 20 Messpunkte gemessen und daraus der Durchschnitt errechnet werden. In den zwanzig Messstellen sollen die fünf größten und die 5 kleinsten beanstandeten Fugenbreiten enthalten sein.

 

Ausführung der Fugenarbeiten

Ist nichts anderes vereinbart gilt die Regelausführung der DIN 18352 „Das Verfugen erfolgt durch einschlämmen einer grauen, hydraulisch abbindenden Fugenmasse“. Sollen andere Farben verarbeitet werden, so muss das gesondert vereinbart werden. Dafür empfiehlt sich das Anlegen einer Probeverfugung.  Diese ist ohnehin anzuraten, denn aufgrund der Vielzahl von Herstellern und der Vielzahl an möglichen Oberflächen und deren Ausführung ist es sonst oftmals nicht möglich zu klären ob das konkrete Material für flächiges einschlämmen geeignet ist. Eine planebene Ausführung durch einschlämmen und Abwaschen mit einem Schwammbrett ist nicht möglich. Je nach Fugenbreite und Fugenmaterial kann die Abweichung der Oberfläche von der Ebenheit unterschiedlich sein. Eine planebene Verfugung ist nur bei Natur- oder Betonwerksteinoberflächen durch ein Abschleifen der fertig verlegten und verfugten Fläche im Nachgang zu erreichen (Ortsschliff).

 

Farbabweichungen der Fuge

Die Bemusterung von Fugenfarben erfolgt in der Regel durch Farbkarten bzw. Materialmuster, diese geben immer nur das ungefähre Erscheinungsbild der späteren Arbeit wieder und können daher nicht als absoluter Referenzwert verwendet werden. Bei hydraulisch abhärtenden Fugenmassen können Farbabweichungen auftreten da der Erhärtungsverlauf und die Farbbrillanz wesentlich von einem gleichmäßigen Feuchtigkeitsangebot während der Erhärtung abhängig sind. Besonders bei starksaugenden Bauteilen mit unterschiedlichen Feuchtegehalt und verschiedenen Materialeigenschaften können Farbnuancierungen die Folge sein. Beispiele dafür sind Fliesen mit unterschiedlich saugfähigen Kanten. Dadurch ist aber die Gebrauchs- und Nutzungsfähigkeit nicht beeinträchtigt oder gemindert. Bei starken Kontrasten können zwischen Fugenmörtel und Fliesenoberfläche optische Wechselwirkungen eintreten. Zudem wirkt der gleich Fugenmörtel bei hellen Fliesen dunkler als bei hellen. Fugenmörtel mit intensiver Farbgebung sollten erst eingebaut werden wenn  kein weiterer Schmutzeintrag von Folgehandwerkern erfolgen kann. Insbesondere Schleifarbeiten an Wänden und Decken sollten vor den Fliesenarbeiten erfolgen oder es sollte gründlich abgedeckt werden.